AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spielgruppe s'Münsterli by Mileja.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spielgruppe “s’Münsterli by Mileja”

  1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
    Spielgruppe s’Münsterli und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der angemeldeten Kinder.
    1.2 Mit der Anmeldung des Kindes in der Spielgruppe akzeptieren die Eltern bzw.
    Erziehungsberechtigten diese AGB.

  2. Anmeldung und Aufnahme
    2.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular.
    2.2 Die Aufnahme erfolgt nach Eingang der Anmeldung und nach Massgabe freier Plätze.
    2.3 Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Spielgruppe entscheidet über die Aufnahme nach
    pädagogischen und organisatorischen Kriterien.
    2.4 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichten sich, Änderungen ihrer Kontaktdaten sowie
    wesentliche Änderungen, welche die Betreuung des Kindes betreffen (z. B. neue Telefonnummer,
    Wohnadresse oder gesundheitliche Veränderungen), der Spielgruppe unverzüglich mitzuteilen.

  3. Beiträge und Zahlungsbedingungen
    3.1 ⁠ Die Betreuungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Rechnung wird den Eltern bzw.
    Erziehungsberechtigten jeweils am 1. Tag des laufenden Monats zugestellt.
    3.2 Die Höhe der Betreuungsbeiträge richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung, welche
    Bestandteil des Spielgruppenkonzepts ist und in den Räumlichkeiten der Spielgruppe eingesehen
    werden kann.
    3.3 Bei Zahlungsverzug wird nach erfolgloser Zahlungserinnerung eine schriftliche Mahnung versandt.
    Die Spielgruppe behält sich vor, Mahngebühren gemäss Gebührenordnung zu erheben. Erfolgt trotz
    Mahnung kein Zahlungseingang, kann das Kind bis zur vollständigen Begleichung der offenen
    Forderungen vorübergehend von der Betreuung ausgeschlossen werden.

  4. Betreuungszeiten und Abwesenheit
    4.1 Die Spielgruppe ist grundsätzlich Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
    von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
    4.2 An gesetzlichen Feiertagen sowie während der festgelegten Ferienzeiten bleibt die Spielgruppe
    geschlossen. Die Schliesszeiten werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.
    4.3 Die Spielgruppe bleibt während der 3. Woche der Schulsommerferien des Kantons Basel-Stadt
    sowie während der Weihnachtsferien der Basler Schulen geschlossen.
    4.4 Bei Krankheit oder Ferien des Kindes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion
    der Betreuungsbeiträge, da der Betreuungsplatz für das Kind reserviert bleibt. Ferien sind möglichst
    frühzeitig mitzuteilen. Krankheitsbedingte Abwesenheiten sind am Betreuungstag möglichst vor
    Betreuungsbeginn telefonisch oder per Nachricht an das Spielgruppentelefon (+41 79 813 70 28) zu
    melden.
    4.5 Anfragen für zusätzliche Betreuungstage oder die Betreuung eines Geschwisterkindes sind
    möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens drei Wochen im Voraus, einzureichen. Die
    Durchführung erfolgt nur bei verfügbaren Kapazitäten. Die Anfrage wird durch die
    Spielgruppenleitung bzw. die zuständige Betreuungsperson geprüft. Über die Möglichkeit einer
    zusätzlichen Betreuung werden die Eltern anschliessend informiert. Alle zusätzlichen Betreuungstage
    und/oder Geschwisterkinder werden zum üblichen Tarif im Folgemonat in Rechnung gestellt.
    4.6 Die Eingewöhnung erfolgt individuell und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Die
    Eingewöhnungszeit dauert in der Regel bis zu drei Monate. Die Dauer wird in Zusammenarbeit mit
    den Eltern regelmässig evaluiert. Die Spielgruppe behält sich vor, den Ablauf der Eingewöhnung dem
    Wohl des Kindes anzupassen.
    4.7 Das Kind darf nur von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder von schriftlich autorisierten
    Personen abgeholt werden. Kann das Kind ausnahmsweise von einer anderen Person abgeholt
    werden, ist dies der Spielgruppe vorgängig mitzuteilen.

  5. Haftung
    5.1 Die Spielgruppe haftet für Schäden, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige
    Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
    Gesundheit haftet die Spielgruppe auch bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen
    Bestimmungen.
    5.2 Für persönliche Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen.
    5.3 Die Unfallversicherung des Kindes ist Sache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Eltern
    verpflichten sich zudem, über eine gültige Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.

  6. Gesundheit und Sicherheit
    6.1 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Spielgruppe über gesundheitliche
    Besonderheiten, Allergien, regelmässig einzunehmende Medikamente oder andere für die Betreuung
    relevante Umstände zu informieren.
    6.2 Medikamente werden grundsätzlich nicht durch die Spielgruppe verabreicht. Ausnahmen sind nur
    nach vorgängiger Absprache und mit schriftlicher Anweisung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
    möglich.
    6.3 Kranke Kinder dürfen die Spielgruppe nicht besuchen, um andere Kinder und das Betreuungsteam
    zu schützen. Ein Besuch ist erst wieder möglich, wenn das Kind mindestens 24 Stunden fieberfrei
    (unter 38,0 °C) und in einem guten Allgemeinzustand ist. Bei ansteckenden Erkrankungen gelten die
    Empfehlungen des behandelnden Arztes bzw. der Gesundheitsbehörden.
    6.4 Die Spielgruppe trifft alle notwendigen Massnahmen, um die Sicherheit der Kinder zu
    gewährleisten.
    6.5 In medizinischen Notfällen ist die Spielgruppe berechtigt, unverzüglich die notwendigen
    Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls den Rettungsdienst oder einen Arzt beizuziehen. Die
    Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich informiert. Die dadurch entstehenden
    Kosten tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. deren Versicherung.
    6.6 Die Aufsichtspflicht der Spielgruppe beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine
    Betreuungsperson und endet mit der persönlichen Übergabe an die Eltern bzw.
    Erziehungsberechtigten oder eine autorisierte abholberechtigte Person.

  7. Kündigung
    7.1 Die Kündigung des Betreuungsvertrags ist schriftlich mit
    einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Während der Eingewöhnungszeit ist die
    Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
    7.2 Die Spielgruppe behält sich das Recht vor, den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu
    kündigen, insbesondere wenn das Verhalten des Kindes oder der Eltern den Betrieb oder die
    Sicherheit erheblich beeinträchtigt und vorgängige Gespräche oder Abmahnungen erfolglos
    geblieben sind.

  8. Datenschutz
    8.1 Die persönlichen Daten der Kinder und der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden vertraulich
    behandelt und nur für interne Zwecke verwendet.
    8.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden keine Daten an
    Dritte weitergegeben.
    8.3 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz
    (DSG) und ausschliesslich im Rahmen des Betreuungsverhältnisses.
    8.4 Soweit für den Spielgruppenbetrieb erforderlich, können Foto- oder Videoaufnahmen
    ausschliesslich mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
    erstellt und verwendet werden.

  9. Änderungen der AGB
    9.1 Änderungen der AGB werden den Eltern schriftlich mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach
    Mitteilung in Kraft. Bestehende Betreuungsverträge können bei wesentlichen Änderungen unter
    Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.
    9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
    der übrigen Bestimmungen unberührt.

  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    10.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
    10.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen der Schweiz.

Stand: 22.07.2026